Hundesitter Winterthur
AGB


Der Vertrag /AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsdingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen HundesitterWinterthur Inh.Mast und dem/der Auftraggeber/in. Sie gelten verbindlich nach Auftragserteilung und auch für alle Folgeaufträge, ohne dass dies nochmals ausdrücklich vereinbart werden muss.



Allgemeine Verpflichtungen von Hundesitter Winterthur
Hundesitter Winterthur verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu betreuen und auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Die Spaziergänge werden von Hundesitter Winterthur Inh.Mast, von Anita Mast Persönlich durchgeführt.

Auf manchen Spaziergängen habe ich regelmässig zweibeinige Unterstützung.


Tritt während der Betreuungszeit bei einem Hund eine Verletzung auf, kontaktiert Hundesitter Winterthur im Notfall umgehend die Tierärztin Dr. med.vet. A. Dittus. Die Kosten für die tierärztlichen Leistungen sowie, Neben- und Folgekosten sind vollumfänglich vom  Hundehalter zu tragen, es sei denn, es ist Hundesitter Winterthur eine Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Fahrlässigkeit nachzuweisen.


Der Hund geniesst täglich 2 Spaziergänge von jeweils 1,5  Stunden.



Verpflichtungen
Der Hund muss ordnungsgemäss angemeldet und gechipt und geimpft sein.
Der/die Hundehalter/in versichert, dass sein/ihr Hund gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist. Rüden sind Kastriert. Ihr Hund kann an der Leine laufen ohne zu ziehen und er kommt zuverlässig, wenn ich ihn rufe.


Preis pro Tag Fr. 75.-

Halber Tag 45.-



Bezahlung

Es gibt eine Papierlose (Digitale) Monatsrechnung, per SMS oder E-Mail, jeweils am 20. des Monats. Bezahlung per Banküberweisung, innerhalb von 10 Tagen, bis am 30. des Monats.

Nach ablauf dieser Frist werden nicht bezahlte Rechnungen nach 30 Tagen dem Inkassobüro (Mestre consulting Inkasso, in Seuzach) weitergegeben.

fällt der 20. auf ein Wochenende, Feiertag oder in meine Ferien, wird die Rechnung davor gestellt.


Schäden & Versicherungen


Hundesitter Winterthur verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, der/die Hundehalter/in muss über eine Versicherung (Unfall & Haftpflichtvers.) verfügen.


Der/die Hundehalter/in erklärt sich damit einverstanden, alle Bemühungen und Kosten, im Falle eines Unfalles des Hundes entstehen zu übernehmen.


Der/die Hundehalter/in haftet für alle durch seinen Hund verursachten Personen-, Tier- und Sachschäden.
Bei Hundesitter Winterthur ist es üblich, dass die Hunde in der Regel, den Spaziergang ohne Leine geniessen dürfen. (Ausnahme: 1.April bis 31. Juli. Da gilt im Wald und am Waldrand Leinenpflicht.)

Hunde die jagen, bleiben im Wald ganzjährig an der Leine.

Damit sie sich, nach den unterschiedlichen Bedürfnissen, jedes einzelnen Hundes, bewegen können. Die einen lieben es zu rennen und spielen, während andere lieber gemütlich schnüffeln. Dabei ist sich der/die Hundehalter/in alle Risiken, die dass laufen ohne Leine mit sich bringen bewusst. Hundesitter Winterthur Inh. Mast, haftet nur bei nachweislich, grober Fahrlässigkeit. Macht sich ein Hund alleine auf und davon, wird nach erfolgloser Suchaktion, der Besitzer umgehend informiert.


Ein guter Gehorsam und soziale Verträglichkeit sind unverzichtbar.


Hundesitter Winterthur behält sich das Recht vor, Fotos des Hundes, die während der
Betreuungszeit gemacht werden, auf der eigenen Internetseite und in Sozialen Netzwerken
zu veröffentlichen oder für Werbezwecke zu verwenden.


Bei Hundesitter Winterthur, werden nur feste Tage vergeben (zusätzliche Tage können gebucht werden, wenn es Platz hat z.B. wenn ein anderer Hund ist in den Ferien oder Läufig ist) die Vertraglich festgehalten
sind. Ferien oder sonstige Abwesenheiten des Hundes, müssen mind. 7 Tage im Voraus bekannt
gegeben werden. Danach wird 50% der gebuchten Tage, die Vertraglich festgelegt sind,
in Rechnung gestellt. 48h vorher wird zu 100% verrechnet. (Ausnahme: Läufigkeit und Krankheit des Hundes)

Längere Abwesenheiten des Hundes sind im voraus mit Hundesitter Winterthur abzusprechen.

Fehlt ein Hund länger als 4 Wochen am Stück, müssen die Kosten ab der 5. Woche vollumfänglich übernommen werden.


Während der Läufikeit können Hündinnen nicht zu mir kommen.


Hol- und Bringdienst

Ihr Hund wird morgens bei Ihnen abgeholt und abends wieder zurück gebracht. Die Zeiten können nicht frei gewählt werden. Je nach Wohnort wird Ihr Hund in die Hol- und Bringrunde integriert. Es ist darum wichtig, dass Ihr Hund unter Umständen auch eine kleine Weile alleine zu Hause warten kann.


Wärend meinen Ferien bleibt Hundesitter Winterthur geschlossen. Ich bemühe mich meine Ferienpläne so weit wie möglich im voraus bekannt zu geben, dass Sie eine gute Unterbringung für diese Zeit finden können.


Eine Kündigung ist jeder Zeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.

Fallen Ferien in die Kündigungsfrist wird die Frist um die Zeit der Ferien verlängert.

Diese gilt auch nach mündlicher Tagesplatz Zusage, vor dem ersten Betreuungstag.
Bei Gefährdung anderer Hunde oder Menschen, kann eine fristlose Kündigung erfolgen. Die Kosten der 30 Tage Kündigungsfrist müssen auch bei einer fristlosen Kündigung bezahlt werden.
Bei nicht einhalten der Kündigungsfrist wird der volle Tagespreis verrechnet. Verrechnet werden die Vertraglich gebuchten Tage.


Aenderungen des Vertrages (z.B. Betreuungstage) haben schriftlich und mündlich ihre Gültigkeit.
Nachträgliche Aenderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil,
wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen, seit Kenntnisnahme der geänderten
Geschäftsbestimmungen widerspricht.


Es sind die AGBs in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Aenderungen werden vorher schriftlich bekannt gegeben. Aktuell immer auf der Homepage www.hundesitter-winterthur.ch


Als Gerichtsstand gilt Winterthur.

Aktualisiert am 20.02.2024